Inklusion im und durch Sport
Gesellschaftliche Teilhabe ist ein Menschenrecht, das ohne Einschränkungen auch für Menschen mit Behinderung gilt. Zentraler Leitgedanke ist das Prinzip der Inklusion, wonach alle Menschen von Anfang an und in allen Lebensbereichen an der Gesellschaft teilhaben sollen. So steht es im Übereinkommen der UNO-Generalversammlung.
Für das GES ist das Ermöglichen von Teilhabe- und Teilnahmemöglichkeiten aller Kinder und Jugendlichen im Stadtgebiet Stuttgarts ein Grundsatz seiner Arbeit. Jungen Menschen mit Behinderung werden Zugänge zu Sport- und Bewegungsangeboten ermöglicht und dabei ein spielerischer Austausch mit Menschen ohne Einschränkungen geschaffen. Sport & Spiel dient dabei als „Plattform“ für diesen Austausch und fördert neben dem Spaß an der Bewegung auch die sozialen Kompetenzen der Teilnehmenden.
Das GES wird in seinen Inklusionsprojekten durch das Programm „Inklusion im und durch Sport“ vom Württembergischen Landessportbund (WLSB) beratend und finanziell unterstützt. In der kürzlich erschienen Broschüre des WLSB sind neben dem GES viele weitere Best-practice-Beispiele gelistet:
Broschuere_Inklusion im und durch Sport_Einfach machen_Gute Beispiele aus der Praxis