Corona Verordnung Sportstätten ab 2. Juni
Ab dem 2. Juni ist Sporttreiben auch wieder in Hallen möglich. Kultusministerium und Sozialministerium haben die neue Verordnung am 22. Mai veröffentlicht.
Die neue Verordnung finden Sie hier.
Zur Verordnung auf der Internetseite des Kultusministeriums kommen Sie hier.
Unmittelbare Auswirkungen auf die Arbeit des GES hat die aktuelle Verordnung als externer Partner der Schulen leider nicht.